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JFSOFT60N11

AGB’s

§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von JF-Soft erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Lieferungs- und  Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn JF-Soft sie bestätigt.
§ 2 Vertragsabschluss
1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und  unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von JF-Soft oder mit Beginn der Vertragsausführung durch JF-Soft zustande.
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn JF-Soft sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
4. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmässige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
§ 3 Kaufverträge
1. Die Verträge zwischen Käufer und Verkäufer sind Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschliesslich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Käufers in voller Höhe bestehen.
§ 4 Preise, Preisänderungen
1. Sämtliche Preise sind Nettopreise.
2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
§ 5 Lieferung, Lieferzeiten
1. Die Lieferung erfolgt ab Lager von JF-Soft, soweit keine schriftlich bestätigte Abweichung vereinbart worden ist.
2. Die Wahl des Transportweges sowie der Transportmittel obliegt JF-Soft.
3. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen.
4. Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung von JF-Soft.
5. JF-Soft bemüht sich, die Lieferung kurzfristig einzuhalten.
6. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn JF-Soft oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
7. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich des Verkäufers liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungssperre oder Betriebssperre und bei Lieferstörungen ausserhalb der BRD, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt.
8. Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.
9. Die erweiterte Haftung gemäss 287 BGB wird ausgeschlossen.
§ 6 Versand und Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
3. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Sachmängel innerhalb von zwei Wochen dem Verkäufer gegenüber schriftlich anzuzeigen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung des Verkäufers bereitzuhalten. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers, es sei denn, der Sachmangel war bei Untersuchung der gelieferten Ware und innerhalb der Frist nicht erkennbar.
4. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung eines Programms entstanden sind.
5. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschliesslich der Saldoforderungen, die JF-Soft aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich JF-Soft das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware).
2. Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen.
3. Bei Zugriffen Dritter insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Zahlung
1. Die Zahlung erfolgt durch Rechnungslegung.
2. Ist der Käufer im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4% über dem Bundesbankdiskontsatz - zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

§ 10 Teilwirksamkeit
1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
JF-Soft  Birkenstraße 35  OT Falkenau  09557 Flöha  Tel: (03726) 721134  Fax: (03726) 721149
Fragen, Probleme: webmaster@jfsoft.de

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