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13. Neues Modul Produktmanagment
Zusatzstoffe, die nach der Rezeptur unmittelbar zugegeben werden, sind nach den neuesten Bestimmungen der Lebensmittelüberwachung immer anzugeben. Werden diese Zusatzstoffe jedoch als Bestandteil anderer Zutaten zugegeben, so sind sie nur deklarierungspflichtig, wenn sie im Endprodukt noch technologisch wirksam sind.
Die technologische Wirkung eines Zusatzstoffes im Enderzeugnis Backware oder Snak liegt dann vor, wenn der eingesetzte Zusatzstoff eine aktive, direkte und bezweckte Wirkung aufrechterhält, wie z.B. bei der Konservierung, Frischhaltung oder Färbung.
Mit diesem Informations-Managment haben Sie die Möglichkeit, auf diese Bestimmungen zu reagieren. Sie können Ihre Artikel nach programmtechnischer Vorlage erweitern und folgende Aushangslisten ausdrucken:
- Informationen über Feine Backwaren, Snacks und sonstige Produkte
- Liste der im Betrieb verwendeten gesetzlich zugelassenen Zusatzstoffe mit technologischer Wirksamkeit im Endprodukt
- Produkt-Informations-Tabelle
- Inhaltsstoffe von Brot und Kleingebäck
14. Schlussbestimmungen
Wir möchten Ihnen nochmals danken, dass Sie sich für eine weitere Version von PC-Geschäft entschieden haben. Alle Module wurden von uns nach besten Wissen und Gewissen erarbeitet und programmtechnisch umgesetzt. Sollten trotzdem Probleme in ihrer täglichen Arbeit auftreten, bitten wir Sie uns dahingehend zu informieren. Selbst weitere Erweiterungen sind uns immer von Interesse.
Auch für Ihre konstruktive Mitarbeit seit der Einführung von PC-Geschäft im Jahre 1992 möchten wir uns bei Ihnen bedanken.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und natürlich eine Arbeitserleichterung mit der neuen Version PC-Geschäft 6.0!
MfG
JF-Soft
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